Informativ.
transparent.
bewusst.
FAQs für Verbraucher
Die Haltungsform gibt Verbrauchern eine Orientierung, wenn sie wissen möchten, wie viel Tierwohl in einem Produkt steckt. Sie brauchen weder Aufwand noch Zeit zu investieren, um den Faktor Tierwohl hinter den jeweiligen Produktsiegeln ermessen zu können. Die Range 1 – 5 gibt ihnen auf einen Blick Auskunft darüber, wieviel mehr Tierwohl in den Produkten steckt als gesetzlich festgelegt.
Was die Haltungsform hingegen nicht ist: Die Haltungsform ist kein Label und somit auch kein neues Programm oder Kontrollsystem. Sie ordnet die bestehenden Labels in eine Range ein und gibt somit einen schnellen Überblick.
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Fragen zur Kennzeichnung
Jedes Lebensmitteleinzelhandels-Unternehmen entscheidet selbst, wie viel Ware mit welcher Haltungsstufe im Verkauf angeboten wird.
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Fragen zu den Programmen
Die Haltungsform hat Mindestanforderungen und Stufen definiert, die dem Endverbraucher in Punkto Tierwohl eine schnelle Orientierung bieten. Bei der Ökologischen Produktion wird auch auf andere Aspekte eingegangen, die für viele Verbraucher wichtig sind. Verbraucher, die neben den Tierwohlaspekten auch auf ökologische Faktoren Wert legen, erhalten durch die bekannten Bio-Siegel eine zusätzliche Entscheidungshilfe.
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Fragen zu den Kriterien
Die Haltungsform ist eine Orientierungshilfe für den Verbraucher, um bestehende Programme und Standards mit Anforderungen an die Tierhaltung besser einordnen zu können. Die Kriterien der Haltungsform werden transparent dargestellt und dienen als Raster für die unterschiedlichen Anforderungen in der Tierhaltung und somit zur Einstufung der Programme. An der Ausarbeitung der Kriterien waren verschiedene Experten aus der Wirtschaft beteiligt.
Die Haltungsformkennzeichnung bezieht sich vorläufig nur auf die Mast.
Die Haltungsformkennzeichnung ist kein eigener Standard. Daher ist es zunächst Aufgabe der Standards und Programme mit den Wirtschaftsbeteiligten und der Politik nach Lösungen zu suchen. Erst wenn praktikable Ansätze gefunden wurden, kann eine solche Anforderung ehrlicherweise aufgenommen werden.
Die Teilnahme am Antibiotikamonitoring ist eine Mindestanforderung in allen vier Stufen. Ein pauschales Verbot für den Einsatz von Antibiotika wäre jedoch nicht im Sinne des Tierwohls. Vielmehr ist der korrekte Umgang mit Antibiotika eine wichtiger Tierschutzaspekt und darüber hinaus eine zentrale Forderung aller Beteiligter – auch in der Landwirtschaft.
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Fragen zu den Kontrollen:
Die Kontrolle der Vorgaben für eine tiergerechtere Haltung erfolgt im Zuge der Zertifizierung und wird von dem jeweiligen Standardgeber (z.B. Initiative Tierwohl, Neuland, Deutscher Tierschutzbund, Bio) organisiert und verantwortet. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Standardgeber durch beauftragte neutrale Kontrollstellen überprüfen lassen, ob die Kennzeichnung der vermarkteten Produkte und eine korrekte Warentrennung in der Kette bis zum Lebensmitteleinzelhandel erfolgt ist. Die Haltungsform wird nur aktiv, wenn ein Verdacht vorliegt. Ein solcher Verdachtsfall kann von jedem mitgeteilt werden. Wir gehen jedem Hinweis nach und prüfen welche Maßnahmen erforderlich sind.