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Für Partner

Teilnehmende Lebensmitteleinzelhändler können die Kennzeichnung von Produkten tierischen Ursprungs mit der Haltungsform und dem jeweiligen Programm-Siegel vorsehen. Mit den Lieferanten können die Lebensmitteleinzelhändler die Kennzeichnung auf den Verpackungen regeln oder eine entsprechende Darstellung der Stufen 1 bis 5 in der Bedientheke umsetzen. Dadurch erhalten die Verbraucher Auskunft darüber, auf welchem Tierwohl-Niveau das Tier in der Mast gehalten wurde.

Mitmachen

Tierwohlprogramme in die Haltungsform einstufen

Ablauf Programmregistrierung

  • Der Programmträger/Standardgeber muss die Einstufung eines Programms/Standards bei der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH beantragen.
  • Vor der Beantragung sollte der Antragsteller prüfen, ob sein Standard oder Programm alle Mindestanforderungen für die angestrebte Haltungsform-Stufe erfüllt. Die Mindestanforderungen finden Sie hier: https://haltungsform.de/kriterien-und-mindestanforderungen/

Die Beantragung erfolgt per E-Mail und enthält folgende Informationen:

  • Die angestrebte Haltungsform-Stufe, in die der Standard/das Programm eingeordnet werden soll
  • Name und Logo (Druckversion) des einzustufenden Standards/Programms
  • Den Kriterienkatalog/Leitfaden des Standards/Programms, in der für den Tierhalter geltenden Version. (Die Anforderungen an die Tierhaltung müssen so detailliert beschrieben sein, dass sie audittierbar sind)
  • Die Prüfsystematik (Kontrolle durch neutrale Stellen, Auditfrequenz, Konsequenzen bei nicht Einhaltung von Anforderungen, Checkliste)
  • Den Link zur Internetseite (Kriterienkatalog und Prüfsystematik müssen im Internet veröffentlicht sein)
  • Das ausgefüllte Infoblatt zum einzustufenden Programm – Das Infoblatt finden Sie HIER
  • Lebensmitteleinzelhändler, bei dem die Produkte mit der Haltungsform vermarktet werden sollen
  • Die Geschäftsstelle der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH nimmt dann die Prüfung des Kriterienkatalogs hinsichtlich der Mindestanforderungen für die gewünschte Haltungsformstufe vor.
  • Die Geschäftsstelle prüft außerdem, ob der Standardgeber/Programmträger bereits Teilnehmer am System der einheitlichen Haltungsform Kennzeichnung ist. Falls nicht bekommt der Programmträger zunächst eine Teilnahmevereinbarung zur Unterzeichnung zugesandt.
  • Wenn der Standard/das Programm alle Anforderungen der jeweiligen Haltungsform Stufe erfüllt, und der Standardgeber/Programmträger am System teilnimmt, gibt die Geschäftsstelle den Standard/das Programm zur Kennzeichnung mit der Haltungsform frei.
  • Alle Standards und Programme die unter https://haltungsform.de/im-ueberblick/ aufgeführt sind, dürfen von den teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändlern mit der Haltungsform, in Verbindung mit dem Logo des eingestuften Standards/Programms, gekennzeichnet werden.
  • Der Standardgeber/Programmträger ist verpflichtet, die Trägergesellschaft über wesentliche Änderungen des Standards/Programms zeitnah zu informieren.

Überblick der Produkt-Kennzeichnung

Kennzeichnung auf TK und SB Produkten

Die Produkt-Kennzeichnung sowohl auf SB-Produkten, als auch bei TK-Produkten schafft mehr Transparenz und Sicherheit beim Verbraucher und gewährleistet höhere Qualitätsstandards.
  • Bei der Kennzeichnung von Produkten mit der Haltungsform ist darauf zu achten, dass die Haltungsform immer gemeinsam mit dem Logo des eingeordneten Tierwohlstandards/-programms auf den Verpackungen abgebildet wird. Das Logo des Tierwohlstandards/-programms sollte dabei möglichst im direkten Umfeld (auf derselben Seite der Verpackung) der Haltungsform aufgebracht werden (SB Ware).
  • In Ausnahmefällen kann auch eine Abbildung auf unterschiedlichen Seiten zugelassen werden (Antrag auf Genehmigung bei der Geschäftsstelle zeichennutzung@haltungsform.de erforderlich).
  • Die Druckdaten für die Haltungsform-Kennzeichnung können hier heruntergeladen werden. Bitte senden Sie uns die Verpackungslayouts über das Kontaktformular vorab zur Freigabe.
  • Bei der Erstellung des Verpackungslayouts beachten Sie bitte die Vorgaben aus dem Styleguide (https://haltungsform.de/wp-content/uploads/Haltungsform-Styleguide.pdf).
  • Die Freigabe eines übergeordneten Layouts ist ausreichend, es muss also nicht die Verpackung für jedes einzelne Produkt freigegeben werden. Bitte eine Liste der Produkte, die mit diesem Layout gekennzeichnet werden sollen, der E-Mail beifügen.
  • Bei zusammengesetzten Produkten ist zusätzlich das Unterbahnetikett einzureichen.

Kennzeichnung in der Bedientheke

  • Auch bei der Kennzeichnung von Produkten in der Bedientheke, muss eine Verbindung der ausgelobten Haltungsformstufe zum jeweiligen Tierwohlprogramm/-standard hergestellt werden.
  • Das kann direkt am Produkt erfolgen, oder anhand von Aufsteller, Plakaten an der Theke, etc.. Anwendungsbeispiele finden Sie ebenfalls im Styleguide. https://haltungsform.de/wp-content/uploads/Haltungsform-Styleguide.pdf
  • Stimmen Sie Ihre bevorzugte Kennzeichnungsvariante für die Theke bitte ebenfalls vorab mit der Geschäftsstelle ab.

F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen

1

Fragen aus der Landwirtschaft

Eine unmittelbare Teilnahme ist nicht möglich. Landwirte können ihren Betrieb in einem der registrierten Programme zertifizieren lassen, dann können die Produkte die später im Lebensmitteleinzelhandel angeboten werden, mit der Haltungsform gekennzeichnet werden.
Für Landwirte ändert sich nichts. Sie können weiterhin selbst entscheiden, in welchem Programm sie teilnehmen. Wenn sie wollen, dass ihre Produkte mit der Haltungsform gekennzeichnet werden, müssen sie an einem der registrierten Programme teilnehmen.

2

Fragen zur Kennzeichnung

Nein, jeder Lebensmittelhändler, der die „Haltungsform“ nutzen möchte, kann über die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung eine Teilnahme beantragen. Die Teilnehmer sind auf der Homepage https://haltungsform.de/ veröffentlicht.
Interessierte Handelsunternehmen können sich über info@haltungsform.de zu den Teilnahmebedingungen informieren. Der weitere Prozess wird dann bilateral abgestimmt.
  • Frische unbearbeitete sowie frische gewürzte und marinierte Ware
  • von Hähnchen, Pute, Rind und Schwein
  • Frische unbearbeitete sowie frische gewürzte und marinierte Ware
  • TK-Ware und verarbeitete Ware, wenn der jeweilige Standardgeber die Kennzeichnung ebenfalls erlaubt
  • Von Hähnchen, Pute, Rind, Schwein, Pekingente und Kaninchen
Nein! Der Händler muss ein eigenes Programm aufbauen, welches die Anforderungen der Haltungsform in Stufe 2 erfüllt. Dieses muss dann zur Überprüfung bei der Trägergesellschaft eingereicht werden und nachdem eine Einstufung erfolgt ist, kann der Händler dann die Haltungsformstufe 2 in Verbindung mit dem eingereichten Programm ausloben.
  • Enthält der Artikel Fleisch von zwei Tierarten aus derselben Haltungsform-Stufe, die beide mit der Haltungsform gekennzeichnet werden können (z.B. Bio-Hackfleisch aus Rind und Schwein) kann die jeweilige Haltungsform Stufe, wie bei allen anderen Frischfleisch-Artikeln auch, aufgebracht werden.
  • Enthält der Artikel Fleisch von zwei Tierarten aus unterschiedlichen Haltungsform-Stufen, wie z.B. gemischtes Hackfleisch oder gemischtes Gulasch (somit Fleisch von Rind und Schwein), soll jeweils die niedrigere Stufe gekennzeichnet werden.
  • Enthält ein Artikel Fleisch einer Tierart, welches von Tieren aus unterschiedlichen Haltungsform-Stufen stammt, soll ebenfalls die jeweils niedrigere Stufe gekennzeichnet werden.
  • Handelt es sich um einen Artikel, bei dem ein Teil des Fleisches von einer Tierart stammt, die (noch) nicht mit der Haltungsform gekennzeichnet werden kann (z.B. Lamm), so kann eine Kennzeichnung des Artikels mit der Haltungsform nur erfolgen, wenn eine zusätzliche Information im direkten Umfeld der Haltungsformkennzeichnung aufgebracht wird (z.B. nicht auf der Rückseite der Verpackung/im Zutatenverzeichnis, wenn die Haltungsform auf der Vorderseite aufgebracht ist). Diese Information muss dem Verbraucher verdeutlichen, auf welchen Teil des Fleisches sich die Kennzeichnung bezieht.

3

Fragen zu den Programmen

Die aktuelle Zuordnung der Tierwohlprogramme finden Sie unter „Die Haltungsformen im Überblick“ hier.
Damit Tierwohlprogramme in die Haltungsform eingeordnet werden können, müssen die teilnehmenden Handelsunternehmen die Zulassung beantragen. Hierfür wenden sie sich mit folgenden Informationen an die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH:
  • Einordnung des Programms in die entsprechende Stufe der Haltungsform
  • Link zu einer öffentlich zugänglichen Internetseite, auf der die Kriterien und das Kontrollsystem des einzuordnenden Tierwohlprogramms abrufbar sind
Der Standardgeber/ Programmträger wendet sich mit den o.g. Informationen an ein kennzeichnungsberechtigtes Handelsunternehmen. Das Handelsunternehmen beantragt dann anhand dieser Angaben die Zulassung bei der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH.
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