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transparent.

bewusst.

Kriterien und Mindestanfor­derungen für Tierwohl­programme

Mit den Kriterien für die unterschiedlichen Haltungsformen schaffen wir einen festen Rahmen und eine eindeutige Zuordnung für Produzenten und Verbraucher.

Die Einhaltung der jeweiligen Kriterien wird streng kontrolliert. So können wir eine größtmögliche Sicherheit für den Handel und den Verbraucher gewährleisten.

Unten finden Sie die Mindestanforderungen der jeweiligen Haltungsform pro Tierart.

Programm

Laufstall: bis 150 kg Mindestfläche 1,5 m²/Tier;
über 150 bis 220 kg 1,7 m²;
über 220 kg 1,8 m²;
über 400 kg 2,2m²

Laufstall: bis 150 kg Mindestfläche 1,5 m²/Tier;
über 150 bis 220 kg 1,8 m²;
über 220 bis 400 kg 2,5 m²;
über 400 kg 3 m²

Laufstall: bis 150 kg Mindestfläche 1,5 m²/Tier;
über 150 bis 220 kg 2 m²;
über 220 bis 400 kg 3 m²;
über 400 kg 4 m²

Laufstall: bis 100 kg Mindestfläche 1,5 m²/Tier;
über 100 bis 200 kg 2,5 m²;
über 200 bis 400 kg 4 m²;
über 400 kg 5 m², aber mind. 1 m²/100 kg

Stallhaltung; möglichst Laufstallhaltung

Anbindehaltung

Laufstallhaltung
oder für Ochsen & Färsen: Kombinationshaltung1 mit Weidegang (mind. 120 Tage à 2 h) bzw. mit Laufhof oder Bewegungsbucht mit mind. 4,5m² / Tier. Die Bewegungsfläche muss aus mindestens 16 m² zusammenhängender Fläche bestehen.

 

Für Bullen: keine Anbindehaltung

Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m²/Tier im Laufhof)

oder Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage / 6 h)

oder Offenfront­laufstall

keine Anbindehaltung

Laufstandhaltung mit ständigem Zugangs zu Auslauf:
Laufhof (mind. 3m²/Tier)

oder Weide

Keine Anbindehaltung

Futtermittel ohne Gentechnik während der Mastphase, mindestens jedoch 6 Monate vor der Schlachtung

 

mind. 60 % Futtermittel aus
dem eigenen Betrieb bzw. aus
der Region

 

mind. 60 % der Trockenmasse
frisches, getrocknetes oder
siliertes Raufutter in der
Tagesration

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

Für beide gilt: verpflichtend für alle Betriebe ab 2023

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof


2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof


2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

* Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbänden, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet.

¹ Übergangslösung; mittelfristig wird angestrebt, die Anbindehaltung nur in Kombination mit saisonaler Weidehaltung zu akzeptieren.

2 Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Tiere müssen mind. 6 Monate vor der Schlachtung unter diesen Bedingungen gehalten werden

Programm

Mindestfläche gesetzlich vorgeschrieben:
z.B.: für 50-110 kg 0,75 m²/Tier

Mindestfläche
10 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben
z.B.: für 50-110 kg 0,825 m²/Tier

Mindestfläche
40 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben
z.B.: für 50-110 kg 1,05 m²/Tier )

Mindestfläche
100 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben
z.B.: für 50-110 kg 1,5 m²/Tier

organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial
zusätzlich Raufutter

organisches, rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial
zusätzlich Stroh (als Einstreu oder Raufutter) oder vergleichbares Material

Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase.

mind. 20% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

* Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet.

1 Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Programm

max. 58 kg/m² Hähne

max. 52 kg/m² Hennen

max. 53 kg/m² Hähne

max. 48 kg/m² Hennen

(mind. 10 % mehr Platz)

max. 41 kg/m² Hähne

max. 37 kg/m² Hennen

(mind. 30 % mehr Platz)

max. 21 kg/m²

(mind. 60 % mehr Platz)

Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände während mind. 1/3 der Lebenszeit.

Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein.

Strukturelemente müssen den Tieren Unterschlupf bieten.

Organisches Beschäftigungs­material aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine.

Je angefangener 400 m² mind. 1 Gegenstand

Organisches Beschäftigungs­material aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine.

Je angefangener 400 m² mind. 2 Gegenstände

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

Langsam wachsende Rasse (Gewichts­zunahme max. 110 g/Tag)

oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindest­schlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen).

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

Langsam wachsende Rasse (Gewichts­zunahme max. 110 g/Tag)

oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindest­schlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen).

Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase.

mind. 20% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

* Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet.

1 Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Programm

max. 25 kg/m²

oder max. 29 kg/m² bei einem Stall mit Kaltscharraum

Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände während mind. 1/3 der Lebenszeit.

Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein.

Strukturelemente müssen den Tieren Unterschlupf bieten.

Organisches Beschäftigungs­material aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine.

Je angefangener 150 m² mind. ein Gegenstand

Organisches Beschäftigungs­material aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine.

Je angefangener 150 m² mind. 2 Gegenstände

oder pro 2000 Tiere mind. 3 Stroh- oder Heuballen und pro 1000 Tiere 1 Pickgegenstand

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien

langsam wachsende Rasse (Gewichts­zunahme max. 45g/Tag, mit Gait Score-Untersuchung auch 51g/Tag möglich)

oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindest­schlachtalters von 81 Tagen

Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien.

Langsam wachsende Rasse (Gewichts­zunahme max. 45g/Tag)

oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindest­schlachtalters von 81 Tagen.

Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase.

mind. 20% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

* Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet.

1 Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Programm
max. 20 kg/m² bzw. 25 kg/m² Stallgrundfläche, wenn ständiger Zugang zu Freiflächen gegeben ist

Stallhaltung

Systematische chi­rur­gische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

Stallhaltung; mit Tageslicht (Fenster oder Lichteintrittsband min. 3% der Stallgrundfläche)

Systematische chi­rur­gische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

Offenfrontstall

oder Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Wintergarten oder Freiflächen, für die gesamte Mastdauer

Die Freifläche muss bei einer Stallfläche von 25 kg/m² min. die Hälfte der Stallfläche betragen

Systematische chirurgische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände für min. die Hälfte der Lebenszeit

Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein

2m² Grünauslauf/Tier

Systematische chirurgische Eingriffe am Tier, wie das Kürzen von Schnäbeln oder Krallen, sind nicht erlaubt

Täglich frische Einstreu

Zusätzlich organisches Beschäftigungsmaterial;

Angebot in Raufen oder Netzen

Täglich frische Einstreu

Zusätzlich organisches Beschäftigungsmaterial;

Angebot in Raufen oder Netzen

Täglich frische Einstreu

Zusätzlich organisches Beschäftigungsmaterial;

Angebot in Raufen oder Netzen

Zusätzliche Tränken, die ein Eintauchen des gesamten Kopfes erlauben (min. eine Tränke/250 Tiere)

Zusätzliche Tränken, die ein Eintauchen des gesamten Kopfes erlauben (min. eine Tränke/250 Tiere)

Grundsätzlich robuste und gesunde Zucht­linien

min. Schlachtalter 35 Tage

Grundsätzlich robuste und gesunde Zucht­linien

min. Schlachtalter 42 Tage

Grundsätzlich robuste und gesunde Zucht­linien.

langsam wachsende Rasse

min. Schlachtalter 49 Tage

Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase

min. 70% Getreide-Anteil

Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase

min. 25% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

75% Getreide-Anteil

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

1. Befunddatenerfassung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

– Die Kriterien gelten jeweils für die Mast (ab dem 16. Lebenstag)
– Perforierte Böden oder Roste sind nur unterhalb der Tränken zulässig.

* Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe, gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbänden, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet.
1 Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Programm

Nutzbare Bodenfläche:
1.-4. Tier: 1.500 cm²/Tier
5.-10. Tier: 1.000 cm²/Tier
11.-24. Tier: 850 cm²/Tier
ab 25. Tier: 700 cm²/Tier

 

+ mind. 300 cm² erhöhte Ebene  pro Tier

Nutzbare Bodenfläche:
1.-4. Tier: 1.650 cm²/Tier
5.-10. Tier: 1.100 cm²/Tier
11.-24. Tier: 935 cm²/Tier
ab 25. Tier: 700 cm²/Tier

 

Zusätzlich muss eine erhöhte Ebene vorhanden sein: mind. 300 cm²/Tier auf einer Höhe von mind. 27 cm.
Die Gesamtgröße der erhöhten Ebene darf max. 40% der nutzbaren Bodenfläche betragen.

Nutzbare Bodenfläche:
1.-4. Tier: 2.100 cm²/Tier
5.-10. Tier: 1.400 cm²/Tier
11.-24. Tier: 1.190 cm²/Tier
ab 25. Tier: 980 cm²/Tier

 

Zusätzlich muss eine erhöhte Ebene vorhanden sein: mind. 300 cm²/Tier auf einer Höhe
von mind. 27 cm.
Die Gesamtgröße der erhöhten Ebene darf max. 40% der nutzbaren Bodenfläche betragen.

Nutzbare Bodenfläche:
1.-4. Tier: 3.000 cm²/Tier
5.-10. Tier: 2.000 cm²/Tier
11.-24. Tier: 1.700 cm²/Tier
ab 25. Tier: 1.400 cm²/Tier

 

Zusätzlich muss eine erhöhte Ebene vorhanden sein: mind. 300 cm²/Tier auf einer Höhe von mind. 27 cm.
Die Gesamtgröße der erhöhten Ebene darf max. 40% der nutzbaren Bodenfläche betragen.

Stallhaltung/Käfighaltung

 

Mindestgröße nutzbare Bodenfläche: Gesetzlicher Mindeststandard von 8000 cm² je Haltungseinrichtung

Gruppenhaltung


Gruppengröße mind. 10 Kaninchen


Bucht nach oben offen, keine Drahtböden


Es müssen mind. 2 aufeinander folgende Hoppelsprünge ermöglicht werden. Deswegen sollte eine Seite nach Möglichkeit mindestens 1,8 m lang sein.

Min. 5% Tageslichteinfall (bezogen auf die Stallgrundfläche) für Neubauten (= Gebäude, die nach dem 11.08.2014 genehmigt oder in Nutzung genommen worden sind)

Gruppenhaltung mit Außenklima, z.B.: Wintergarten, Auslauf
Offenfront


Gruppengröße mind. 20 Kaninchen


Bucht nach oben offen, keine Drahtböden


Es müssen mind. 2 aufeinander folgende Hoppelsprünge ermöglicht werden. Deswegen sollte eine Seite nach Möglichkeit mindestens 1,8 m lang sein.


Eingestreute Fläche: 0,05 m²/Tier


Strukturierte Umgebung mit Fress-, Ruhe- und Aufenthaltsbereich


Geeignete Versteckmöglichkeiten (Röhren/Höhlen)

Gruppenhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf/Weide
Oder Freilandhaltung

 

Gruppengröße mind. 20 Kaninchen

 

Bucht nach oben offen, keine Drahtböden

 

Die Außenfläche in Einrichtungen mit festen Ställen muss so gebaut sein, dass erhöhte Plattformen in ausreichender Zahl, gleichmäßig über die Mindestfläche verteilt sind.

 

Mindestens 50% der Gesamtfläche in dauerhaft verfügbarem befestigten Außenbereich oder

Weidefläche: max 10 kg/m² oder

Ganzjährig Auslauf/Weidefläche: max. 3,3 kg/m²
Weidefläche: max. 10 kg/m² und 2m² Grünauslauf/Tier

 

Bei Weide-/Freilandhaltung: Überdachte Fressstände und Nisthütten
Die Außenfläche in Einrichtungen mit festen Ställen muss so gebaut sein, dass erhöhte Plattformen in ausreichender Zahl, gleichmäßig über die Mindestfläche verteilt sind.

 

Geeignete Versteckmöglichkeiten (Röhren/Höhlen)

 

Es müssen mind. 2 aufeinander folgende Hoppelsprünge ermöglicht werden. Deswegen sollte eine Seite nach Möglichkeit mindestens 1,8 m lang sein

QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futter­mittel

 

Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase

QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel (bei Zukauf)

oder Bio/Öko-Futtermittel

 

Futtermittel ohne Gentechnik während der gesamten Mastphase

 

mind. 60% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region

– Die Tiere müssen die gesamte Zeit ab dem Absetzen bis zum Transport zur Schlachtung unter diesen Mindestbedingungen gehalten werden (gilt für alle Stufen).

* Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe, gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbänden, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet.
1 Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Programm

Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatz­verhältnis 1:1

oder
Laufstall ohne Liegeboxen: über 350 kg LG Mindestfläche 4 m² /Tier (Liege- und Lauffläche)

Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatz­verhältnis 1:1

oder
Laufstall ohne Liegeboxen: über 350 kg LG entweder Mindestfläche 5 m² /Tier (Liege- und Lauffläche) oder 1000 m² Weidefläche/Tier

Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatz­verhältnis 1:1

oder Laufstall ohne Liegeboxen: über 350 kg LG Mindestfläche 6 m²/Tier (Liege- und Lauffläche)

Laufstallhaltung

oder Kombinationshaltung1 mit Weidegang (mind. 120 Tage à 2 h) bzw. mit Laufhof

oder Bewegungsbucht mit mind. 4,5m² / Tier. Die Bewegungsfläche muss aus mindestens 16 m² zusammenhängender Fläche bestehen.

Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m² /Tier im Laufhof)

oder Offenfront­laufstall

oder Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage à 6 h)
keine Anbindehaltung

Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m²/Tier im Laufhof)
und Weidegang (mind. 120 Tage à 6 h) keine Anbindehaltung

Es dürfen ausschließlich gentechnikfreie Futtermittel verwendet werden.

mind. 60% Futtermittel aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region.

mind. 60% der Trockenmasse frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter in der Tagesration

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

Für beide gilt: verpflichtend für alle Betriebe spätestens 2026

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring (Eingabe in QS-Datenbank)

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

1. Befunddaten­erfas­sung am Schlachthof

2. qualifiziertes Antibiotika­monitoring

Erfassung in einer zentralen Datenbank vergl. der QS-Systematik

*Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet, auch wenn eine teilweise Anbindehaltung gemäß der entsprechenden EG-Öko-Verordnung zulässig ist.

1 Übergangslösung; mittelfristig wird angestrebt, die Anbindehaltung nur in Kombination mit saisonaler Weidehaltung zu akzeptieren.

2 Gilt für alle Programme die neu eingestuft werden. Die Einstufung der Programme hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser 3 Jahre müssen alle Programme die Mindestanforderungen zum Prüfrhythmus erfüllen.

Alle Tiere, die unter den Geltungsbereich des jeweiligen Programms fallen, müssen ab der Erstkontrolle unter den Bedingungen gehalten werden. Die Milch dieser Tiere darf erst nach der erfolgreichen Erstauditierung in dem entsprechenden Programm vermarktet werden.

Die Haltungsform-Kriterien können Sie HIER herunterladen.

Stand: 17. März 2023

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